Beschwerdepolitik

Einleitende Bestimmungen

Diese Garantie- und Reklamationsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Gesellschaft BIOLAMPA, s.r.o. (im Folgenden auch "Verkäufer" genannt) und dem Endkunden (im Folgenden auch "Käufer" genannt). Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Falle von Reklamationen richten sich ferner nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.

Für alle Warenlieferungen gelten die folgenden Garantie- und Reklamationsbedingungen. Der Käufer erkennt die Gültigkeit der Garantie- und Reklamationsbedingungen an, indem er die Ware beim Verkäufer abholt, und durch diesen Akt treten sie für den Käufer in Kraft.

Obliegenheiten des Käufers

Abnahme der Ware und Haftung für Mängel:

Der Käufer hat die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Werden mechanische Beschädigungen an der Verpackung der Ware festgestellt, ist der Käufer verpflichtet, den Zustand der Ware zu überprüfen und im Falle einer Beschädigung in Anwesenheit des Transporteurs ein Schadensprotokoll anzufertigen. Die Haftung für Schäden während des Transports liegt beim Beförderer, da alle Waren versichert sind. Auf der Grundlage des erstellten Protokolls wird dem Käufer ein angemessener Preisnachlass gewährt, oder es wird ein neues Produkt an den Spediteur geliefert, und zwar in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Schadensfalls. Reklamationen wegen mechanischer Beschädigungen der Ware (Kratzer, Risse, Brüche, ...), die bei Erhalt der Sendung nicht festgestellt wurden, können nicht akzeptiert werden.

Der Käufer ist verpflichtet, die Vollständigkeit der Verpackung bei Erhalt des Produkts (persönlich und nicht-persönlich) zu überprüfen. Bei Lieferung per Kurier muss der Käufer vor Ort einen Reklamationsbericht über die Unvollständigkeit der Verpackung verfassen. Bei persönlicher Abholung ist der Käufer verpflichtet, den Inhalt der Verpackung sofort zu überprüfen, weitere Reklamationen werden nicht anerkannt.

Vor der Inbetriebnahme des Gerätes ist der Käufer verpflichtet:

  • sich mit der Gebrauchsanweisung des gekauften Gerätes/der gekauften Anlage vertraut zu machen,
  • sich mit den Garantiebedingungen des Geräts, einschließlich der slowakischen Bedienungsanleitung, vertraut zu machen und diese Informationen zu befolgen,
  • sich gegebenenfalls beim Hersteller oder Händler des Geräts registrieren zu lassen.

    Garantiezeit und Garantiebedingungen

    Die Gesellschaft BIOLAMPA, s.r.o. lehnt jegliche Haftung für Mängel und Schäden ab, die darauf zurückzuführen sind, dass sich der Käufer nicht mit der Gebrauchsanweisung und den Garantiebedingungen des Geräts vertraut gemacht hat, für die Beschädigung oder Zerstörung des Geräts, für den Verlust von Daten oder Programmen, die vom Käufer betrieben wurden.

    Die Haftungsrechte werden bei dem Verkäufer ausgeübt, bei dem das Gerät gekauft wurde. Gibt es jedoch einen anderen Reparaturbetrieb (autorisiertes Zentrum), der sich am Standort des Verkäufers oder in der Nähe des Käufers befindet, hat der Käufer das Recht, die Reparatur bei dem für die Durchführung von Garantiereparaturen vorgesehenen Betrieb durchzuführen. Kann die Reparatur nicht auf diese Weise veranlasst werden, so veranlasst der Verkäufer die Reparatur.

    Besteht für die Ware eine Garantie, so muss der Mangel vor Ablauf der Garantiezeit gerügt und die Ansprüche aus dem Mangel an der Ware geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Garantiezeit erlischt das Recht auf Reklamation.

    Der Käufer hat gegenüber der Firma BIOLAMPA, s.r.o. keinen anderen Anspruch oder Recht auf Garantiereparaturen, als in diesen Bedingungen festgelegt ist. Die Firma BIOLAMPA, s.r.o. übernimmt für alle an den Käufer gelieferten Geräte eine Garantie im folgenden Umfang:

    • Material- oder Fabrikationsfehler an den von BIOLAMPA, s.r.o. gelieferten Computeranlagen, die auf einen Fehler des Herstellers zurückzuführen sind und beim normalen Betrieb auftreten

    Haftung des Verkäufers für Mängel an Waren oder Dienstleistungen

    Wenn es sich um einen behebbaren Mangel handelt, hat der Käufer das Recht, diesen Mangel kostenlos, rechtzeitig und ordnungsgemäß beheben zu lassen. Der Verkäufer ist zur unverzüglichen Beseitigung des Mangels verpflichtet.

    Der Käufer kann anstelle der Beseitigung des Mangels den Austausch der Sache oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Sache betrifft, den Austausch des Teils verlangen, sofern dem Verkäufer dadurch keine im Verhältnis zum Preis der Ware oder zur Schwere des Mangels unverhältnismäßigen Kosten entstehen.

    Gemäß 622 § 3 Oz: Der Verkäufer kann immer, anstatt den Mangel zu beseitigen, die mangelhafte Sache durch eine einwandfreie ersetzen, wenn dies dem Käufer keine ernsthaften Unannehmlichkeiten verursacht.

    Liegt ein Mangel vor, der nicht beseitigt werden kann und der verhindert, dass die Sache ordnungsgemäß als mangelfreie Sache genutzt werden kann, hat der Käufer das Recht, die Sache ersetzen zu lassen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gleichen Rechte stehen dem Käufer zu, wenn es sich um behebbare Mängel handelt, der Käufer die Sache aber wegen des Wiederauftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann.

    Bei anderen nicht behebbaren Mängeln hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass auf den Gegenstand.

    Die Garantie gilt nicht für:

    • Geräte mit gebrochenem Siegel
    • Geräte, die vom Käufer willkürlich demontiert oder deren Bestandteile ersetzt worden sind
    • Mängel, die durch unsachgemäße Eingriffe, Installationen, Reparaturen oder Änderungen durch den Käufer verursacht wurden
    • Geräte, von denen die Seriennummer entfernt, zerstört, offensichtlich verändert oder gestohlen wurde
    • Fehlfunktionen, die durch gewaltsame Behandlung verursacht wurden
    • Störungen, die durch die Nichtverwendung von Original-Verbrauchsmaterial für das Gerät verursacht werden
    • Störungen, die durch die Verwendung von anderen Teilen, Materialien, die nicht für das Produkt bestimmt sind, verursacht werden
    • Fehlfunktionen, die durch Vernachlässigung der routinemäßigen Wartung verursacht werden
    • Störungen, die durch den Betrieb des Produkts außerhalb der in der Gebrauchsanweisung angegebenen Betriebsbedingungen verursacht werden
    • Störungen, die durch eine andere als die empfohlene oder die für das Gerät vorgesehene Verwendung verursacht werden, Störungen, die durch übermäßigen Gebrauch und Abnutzung verursacht werden
    • Störungen, die durch den Betrieb des Produkts in einer sicherheits- oder gesundheitsgefährdenden Umgebung am Standort des Käufers verursacht werden
    • Fehlfunktionen, die durch die Verwendung von Software verursacht werden, die nicht für die Verwendung mit dem Produkt vorgesehen ist
    • Störungen, die durch höhere Gewalt, Unfälle, Feuer, Wasser, atmosphärische Entladungen, Überspannungen, Erdbeben usw. verursacht werden
    • Störungen, die durch den Transport, die Nichteinhaltung der Lager- und Transportbedingungen durch den Käufer verursacht werden
    • Verbrauchsmaterial - Toner, Bänder, Druckerpatronen, Disketten, CD/DVD-Medien usw.
    • normale Abnutzung von Gegenständen (oder Teilen davon) durch den Gebrauch. Eine kürzere Lebensdauer des Produkts kann daher nicht als Mangel angesehen werden und kann nicht geltend gemacht werden.

    Die Gesellschaft BIOLAMPA, s.r.o. bietet Garantie- und Nachgarantiereparaturen von Computergeräten (nachstehend Geräte genannt), BIOLAMPA, s.r.o. BIOLAMPA, s.r.o. garantiert, dass die Geräte während der gesamten Garantiezeit voll funktionsfähig sind und den geltenden Normen der Hersteller dieser Geräte entsprechen (unter der Voraussetzung, dass das Originalzubehör verwendet wird). Reparaturen nach der Garantiezeit werden durch die Serviceabteilung und autorisierte Servicezentren durchgeführt. Für den Nachgarantieservice berechnet BIOLAMPA, s.r.o. eine Gebühr für die durchgeführten Arbeiten gemäß der gültigen Preisliste. Die Preisliste ist in der zentralen Serviceverwaltung am Sitz der BIOLAMPA, s.r.o. erhältlich.

    Kontaktangaben




    BIOLAMPA, s.r.o. ČSA 25 974 01 Banská Bystrica E-Mail:biostimul@biostimul.at

    Die Dauer der Garantie wird um die Dauer der Reparatur verlängert. Wird das Gerät ausgetauscht, beginnt die Garantiezeit mit dem Erhalt des neuen Geräts erneut. Alle ausgetauschten Teile des Geräts und die im Rahmen der Garantie ausgetauschten Geräte bleiben Eigentum der BIOLAMPA, s.r.o.

    Die Gesellschaft BIOLAMPA, s.r.o. behält sich das Recht vor, die Serviceleistungen der autorisierten Servicezentren der Gerätehersteller in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur Sicherstellung ihrer Funktionsfähigkeit erforderlich ist.

    Verfahren bei Reklamationen

    Bitte beachten Sie bei einer Reklamation das folgende Verfahren:

    • Machen Sie sich gründlich mit den Garantie- und Servicebedingungen des Produkts vertraut, die der Verpackung beiliegen.

    Wenn Sie einen Serviceeinsatz im Rahmen der Garantiebedingungen beantragen, müssen Sie Folgendes dokumentieren:

    • eine Beschreibung des Defekts am Gerät, seine Typenbezeichnung und Seriennummer
    • den Kaufnachweis, eine Kopie der Rechnung
    • das Gerät in einer geeigneten Verpackung (um eine Beschädigung der Ware während des Transports zu vermeiden)